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Hinweis zur Legalisation jemenitischer Urkunden
Die Legalisation jemenitischer Urkunden durch die Botschaft Sanaa ist bis auf weiteres nicht möglich. Eine Legalisation durch andere Auslandsvertretungen kann ebenfalls nicht erfolgen.
Eine Überprüfung jemenitischer Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit ist nicht möglich.
Es liegt im Ermessen der inländischen Behörde, der eine jemenitische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese ohne weiteren Nachweis als echt ansieht (vgl. § 438 Abs. 1 Zivilprozessordnung).